Allgemeine Geschäftsbedingunge der Firma Blumenidee, Ulrike Minichshofer; 3125 Rottersdorf
(Im Folgenden Kurz „UM“ genannt)
Stand vom 18.12.2018
Lieferungen, Leistungen und Angebote von UM erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Sämtliche gärtnerische Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der örtlich geltenden Friedhofsordnung und allfälliger Rechtsvorschriften fachgerecht ausgeführt.
- Vertragsabschluss / Kostenvoranschlag
(1) Schriftliche Angebote von UM können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Bei Angeboten von Hochzeiten gilt generell eine 14-tägige Preisbindung. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
(2) Kostenvoranschläge beinhalten nur die Richtpreise, die jeweils bei Vertragsabschluss mit dem tagesaktuellen Blumenpreisen konkretisiert werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird UM den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und es können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
(3) Aufträge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn erfolgten Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer kann jedoch vor Beginn der Vertragserfüllung oder währen derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.
(4) Mitarbeiter und sonstigen von UM herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt, sofern UM den Auftraggeber nicht Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollmächtigung bestimmter Personen mitgeteilt hat. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmungen einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher von UM in Rechnung gestellt werden.
(1) Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbeding notwendig, bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden von UM erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
(2) Zur Ausführung der Leistung ist UM erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet.
Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich exklusive der gültigen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, laufende Betreuung, usw.
Die Lieferungen von UM sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird.
- Lieferzeit und Gefahrtragung
(1) Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird UM die vorausbestellte Ware am vereinbarten Tag anliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. UM haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Liefer-anschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet UM nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
(2) Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen. Die notwendige Gerüstung, Aufzugsmöglichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.
- Abnahme in der Friedhofsgärtnerei
UM die Fertigstellung des Auftrages unverzüglich anzeigen. Sofern das nicht erfolgt, gilt auch der Zugang der Rechnung beim Auftraggeber als Anzeige der Fertigstellung.
Eine Abnahmebesichtigung hat innerhalb von 8 Tagen nach der Anzeige oder dem Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zu erfolgen.
Der Auftraggeber kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt, wenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Anzeige oder Zugang der Rechnung verlangt. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden hierauf bei Fristbeginn besonders hingewiesen.
Bei Fundamenten oder anderen später nicht mehr messbaren Ausführungen kann der Auftraggeber die Ausmaßkontrolle nur verlangen, solange die Ausmaße feststellbar sind.
Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung der Arbeiten und ihr Ausmaß hat der Auftraggeber UM unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung). Dies gilt auch für die vorzeitige Besichtigung von Fundamenten oder anderen, später nicht mehr messbaren Ausführungen.
Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sofort nach Rechnungslegung ohne Skontoabzug. Vorauszahlungen werden separat vereinbart.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bereits erteilte Aufträge bis längstens vierzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Fixtermin von ihm schriftlich einlangend storniert werden müssen.
Bei verspätet einlangenden Stornomitteilungen verrechnet UM das gesamte vereinbarte Entgelt.
- Gewährleistung und Haftung
(1) Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Pflanze getroffen wurde. Dies gilt im Besonderen auch für Katalogbestellungen von Pflanzengefäßen.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist UM zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Blumenfachgeschäft bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung des Blumenfachgeschäfts aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(4) UM leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen.
(5) Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
(6) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
(7) Von UM gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das Blumenfachgeschäft kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.
(8) Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt.
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UM.
- Zahlungsverzug des Auftraggebers
(1) Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist UM berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe 12 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden die Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die UM entstehenden Mahn und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort idt der Ort der beruflichen Niederlassung von UM (3125 Rottersdorf; Gartensiedlung 13/2). Abweichende vertragliche Regelungen bezüglich des Erfüllungsortes sind schriftlich möglich. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
Ferner ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass Fotos von Hochzeiten, auch mit den Brautleuten, geschmückte Eventlocations und auch Fotos von Bürobegrünungen auf der Webseite von UM (
www.blumenidee.at) veröffentlicht werden dürfen.